Wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen für Immobilien Italien verkaufen sind und der Entwurf des Vorvertrages vereinbart wurde, sollte die Unterzeichnung zweier identischer Original-Vorverträge sowohl durch den Verkäufer als auch durch den Käufer vor einem Notar erfolgen.
Nach italienischer Praxis wird der Notar in der Regel vom Käufer ausgewählt, obwohl er für beide Parteien handelt. Er ist völlig neutral. Notare handeln weder für den Käufer noch für den Verkäufer.
Die Unterzeichnung des Kaufvertrages vor dem Notar, zusammen mit den Verhandlungen und der Vorbereitung des Vorvertrages, ist die komplizierteste Phase des gesamten Kaufprozesses, besonders, wenn Sie kein Italienisch sprechen.
Aus diesem Grund werden Sie während des gesamten Verfahrens die Unterstützung eines Anwalts benötigen:
-Die beiden Originalverträge werden vom Notar gelesen (um zu überprüfen, dass alles, was vorhergesagt wurde, eingehalten wird und um Missverständnisse über die rechtlichen Bedingungen zu vermeiden) und von beiden Parteien unterschrieben.
-Verkäufer erhält nun den restlichen Preisbetrag vom Käufer.
Ein Scheck oder ein Bankwechsel über die Anzahlung wird Ihnen ausgehändigt, womit die Formalitäten dieser Phase der Transaktion abgeschlossen sind.
Alternativ ist es möglich, die Zahlung durch eine Banküberweisung abzuschließen.
Wie bereits erwähnt, ist es für den Fall, dass der Verkäufer bei der endgültigen Fertigstellung nicht anwesend sein kann, auch notwendig, eine spezielle Vollmacht zu erstellen, die es dem Anwalt erlaubt, Sie vor dem Notar zu vertreten.
Um Strafen zu vermeiden, sollte das Original des italienischen Energieausweises tatsächlich der von den Parteien unterzeichneten Abschlussurkunde beigefügt werden. Immobilien Italien verkaufen jetzt!
Transaktionskosten
Die Kosten für einen Kauf in Italien können variieren. Die Transaktionskosten für die Hin- und Rückreise beinhalten alle Kosten für den Kauf und den anschließenden Wiederverkauf einer Immobilie – Anwaltsgebühren, Notargebühren, Registrierungsgebühren, Steuern, Maklergebühren, etc.
Die Maklergebühren liegen zwischen 2% und 3% – fragen Sie immer den Makler, bevor Sie mit der Besichtigung einer Immobilie beginnen. Die Notargebühren hängen vom Verkaufspreis ab – ein niedrigerer Verkaufspreis bedeutet einen höheren Prozentsatz. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser Prozentsatz 2,5-3% übersteigt.
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