Was die Formalitäten anbelangt, so muss der Kaufvertrag schriftlich abgeschlossen werden, eine notarielle Beurkundung oder andere Registrierungsverfahren sind jedoch nicht erforderlich. Der Vertrag muss sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterschrieben werden, ist aber auch dann gültig, wenn er nicht von Zeugen beglaubigt wird, obwohl ein beglaubigter Vertrag eine Voraussetzung dafür ist, dass der neue Eigentümer sein Eigentum eintragen lassen kann.
Wie oben beschrieben, ist es in Schweden eine weit verbreitete Praxis (aber keine Pflicht), beim Verkauf von Immobilien in Schweden zwei verschiedene Dokumente zu verwenden. Das erste Dokument ist ein vollständiger Vertrag, der alle Bedingungen für den Verkauf enthält. Das zweite Dokument, der Kaufvertrag, enthält nur die Bedingungen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Formvorschriften erforderlich sind, d. h. eine Erklärung, dass der Verkäufer dem Käufer die Immobilie überträgt, sowie Angaben zur Bezeichnung der Immobilieneinheit und zum Kaufpreis. Darüber hinaus enthält der Kaufvertrag häufig eine Bestätigung, dass der Kaufpreis bezahlt wurde.
In der Regel ist es der Kaufvertrag, den der Käufer bei der öffentlichen Registerbehörde einreicht, um eine Bescheinigung über die Eintragung des Eigentumsrechts zu erhalten und als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen zu werden. Dies hat zum einen damit zu tun, dass das Dokument öffentlich wird und die Parteien des Geschäfts möglicherweise nicht wollen, dass alle Bedingungen des Verkaufs veröffentlicht werden, und zum anderen damit, dass der Käufer erst dann als vollständiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, wenn der Verkauf endgültig und unbedingt ist. Ein Vertrag, in dem der Verkauf an Bedingungen geknüpft ist, wird daher nicht als Grundlage für die Eintragung des Eigentumsrechts akzeptiert, es sei denn, die Parteien bestätigen, dass alle Bedingungen erfüllt worden sind.
Wird nur ein Teil einer Grundstückseinheit erworben, kann der Käufer das vollständige Eigentum an dem Teil des Grundstücks erst dann erwerben, wenn der Land Surveyor über die erforderliche Grundstücksaufteilung entschieden hat. Daher muss ein solcher Erwerb von der entsprechenden Entscheidung des Vermessungsamtes abhängig gemacht werden.
Immobilien Schweden verkaufen: Wichtig ist, dass eine Option auf den Verkauf oder Kauf von Grundstücken nach schwedischem Recht nicht als durchsetzbar gilt. Außerdem kann eine Eigentumsübertragung nur für einen Zeitraum von zwei Jahren unter Vorbehalt gestellt werden, es sei denn, die Bedingung ist auf die vollständige Zahlung des Kaufpreises zurückzuführen.
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