Wenn Sie Ihre Immobilie mit einer der größten und erfahrensten globalen Immobilienagenturen vermarkten, wissen Sie, dass der Verkauf Ihrer Immobilie in Italien in guten Händen ist. Mit konkurrenzlosem Zugang zu einem konstanten Strom aktiver Käufer aus der ganzen Welt, durch gezielte Marketingkampagnen und internationale Präsenz, werden unsere Spezialisten Ihre Immobilie schnell mit potentiellen Käufern zusammenbringen. Unser Ziel ist es, den richtigen Käufer zu finden, der Ihre Immobilie in Italien genauso genießen wird wie Sie selbst.
Beachten Sie, dass der Verkäufer bei Fertigstellung gesetzlich verpflichtet ist, eine Bescheinigung über die Bewohnbarkeit vorzulegen. Diese wird vom örtlichen Rathaus ausgestellt, um die Übereinstimmung der Systeme der Immobilie innerhalb der italienischen Gesetzgebung und in Bezug auf die relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu bestätigen. Dieses Zertifikat ist obligatorisch, so dass der Notar nicht in der Lage wäre, mit der Transaktion fortzufahren und sie abzuschließen, wenn dem Käufer das Zertifikat nicht vorgelegt wird. Es versteht sich von selbst, dass es für den Verkäufer daher ratsam ist, diese Bescheinigung vor dem Vertragsaustausch und der Zahlung der entsprechenden Anzahlung einzuholen, da er sonst riskiert, dass die Transaktion scheitert und er sich in eine vertragsbrüchige Position begibt.
Um mögliche Ansprüche und Vertragsstrafen zu vermeiden, sollte der Verkäufer, falls bei Vertragsumtausch kein Bewohnbarkeitszertifikat vorliegt, das Problem vor dem Umtausch offenlegen und im Vertrag entweder festhalten, dass der Käufer auf den Erhalt des Bewohnbarkeitszertifikats verzichtet, oder alternativ, dass der Abschluss des Kaufs von der Erlangung dieses Zertifikats durch den Verkäufer abhängig ist.
Darüber hinaus sollten in dieser Phase Verstöße behoben werden und der Nachweis über etwaige Abhilfemaßnahmen sollte klar definiert sein. Versäumte Steuerzahlungen sollten ebenso offengelegt werden wie alle anderen nicht behobenen Verstöße oder Bescheide der zuständigen Behörde.
Wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, hat der Verkäufer die Pflicht, diese abzulösen und den entsprechenden Eintrag im örtlichen Grundbuch vor Abschluss des Verkaufs zu löschen.
Wenn die Immobilie mit einer Hypothek gekauft werden soll, ist es ratsam, alle Vereinbarungen vor dem Austausch abzuschließen. Dieser Prozess kann jedoch für den Kaufinteressenten teuer und langwierig werden.
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